Gesundheit

Vorwort

Der Shiba Inu ist ein robuster, kleiner Hund, mit dem Selbstverständnis eines großen Hundes. Er ist aufgrund seiner gut ausgeprägten Muskulatur körperlich sehr belastbar. Seine Ausdauer ist abhängig davon, wie häufig und wie intensiv er auf Spaziergängen dabei sein darf. Und natürlich auch von der Qualität des Futters, das ihm täglich zur Verfügung steht! Weil der Mensch dem Shiba Inu im Laufe seiner Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte seine Ursprünglichkeit nicht 'herausgezüchtet' hat, blieb dieser Hunderasse ein großer Vorteil erhalten: Eine Widerstandsfähigkeit, die eigentlich nur typisch ist bei wildlebenden Tieren.

Zum Thema

Hüftgelenksdysplasie (HD) ist ein genetischer, sowie vererbbarer Defekt und kommt beim Shiba selten vor. Selbst wenn ein Shiba davon betroffen sein sollte, sieht man die Auswirkungen zwar auf dem Röntgenfoto, nicht unbedingt aber am Gang des Tieres. Selbst im hohen Alter muß es nicht zwangsläufig Probleme geben wegen der Fehlentwicklung der Hüftgelenke. Denn der Shiba ist mit seinen etwa 11,5 Kilogramm Körpergewicht (Rüden) ein leichter Hund und läuft - aufgrund seiner übrigen Konstitution - ohnehin 'leichtfüßig' durch das Leben! Ziel einer Zucht aber sollte es sein, diesen genetisch bedingten Fehler durch Zuchtzulassungsbeschränkungen betroffener Tiere zu minimieren; zum Vorteil des Käufers und zur Lebensqualität der Hunde.

Augenkrankheiten: Es gibt derer mindestens fünf. Distichiasis, Glaukom, Katarakt, Mikrophthalmus und Retinadysplasie. Eine Feststellung einer dieser Krankheiten kann dem Rüden oder der Hündin die Zuchtlaufbahn verwehren (oder ersparen, je nachdem, wie man es sieht). Glücklicherweise kommt es nicht häufig vor, daß einem Shiba, der als Zuchttier verwendet werden soll, eine dieser Krankheiten attestiert wird. Beobachtet man über einen längeren Zeitraum die Augenuntersuchungen, die in Deutschland zur Zuchtzulassung Voraussetzung sind, wird man feststellen, daß nur wenige Shibas mit der Diagnose auf Distichiasis oder Katarakt vertreten sind. An dieser Stelle wären mehr Informationen fällig! Sie würden allerdings den Rahmen dieser Homepage sprengen, und müßten in Lexikonsprache wiedergegeben werden, weil ich (als Verfasser dieser Zeilen) auch erst nachschlagen müßte.

Den beim Züchter erworbenen Hund impfen zu lassen, ist vermutlich für jeden Käufer selbstverständlich. Shiba Inu-Züchter, die dem VDH oder dem DCNH angehören, lassen ihre Welpen vor dem Verkaufstermin vom Tierarzt impfen. Danach sind zwei weitere Impfungen nötig. Diese fallen in die Verantwortung des einzelnen Halters bzw. Käufers. Impfungen sind meiner Meinung nicht jedes Jahr notwendig. ('Um Gottes willen', höre ich jetzt alle Veterinäre schreien!). Nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung kann man zum Zwei-Jahres-Rhythmus übergehen. In Dänemark z.B. impfen Züchter ihre erwachsenen Tiere in vielen Fällen nur alle zwei Jahre! Überschreitet man mit seinem Vierbeiner Grenzen im Reiseverkehr oder besucht man Hundeausstellungen oder Hundeausbildungsplätze, ist eine jährliche Impfung - aufgrund der Bestimmungen - nicht zu umgehen!

Grundsätzlich kann man dem Shiba-Halter vor allem folgende Empfehlungen geben:

1.
Bewege Deinen Shiba, sooft es geht, auf längeren Spaziergängen. Mindestens zwei- bis dreimal pro Woche. Oder tobe mit ihm in Deinem Garten, falls vorhanden.

2.
Kaufe ihm die beste Nahrung. Der Shimaguni-Kennel empfiehlt: Markus-Mühle-Naturnahhundefutter von der Firma PITZ-Naturprodukte, Hüblingerstraße 100 in D-56479 Elsoff (siehe Menüschaltfläche "Futter"). Mische ab und zu Distelöl ins Futter!

3.
Die Verabreichung von Vitamin-C ist - entgegen landläufiger Meinung - überhaupt nicht notwendig. Bakterien im Darm des Tieres produzieren dieses Vitamin hinreichend!

4.
Bürste Deinen Shiba zweimal pro Woche, jedoch täglich in der Saison des Fellwechsels (findet zweimal pro Jahr statt, und dauert circa zehn Tage).

5.
Leine Deinen Shiba nie in verkehrsreichen Gegenden ab! Minimiere die Unfallgefahr durch regelmäßige Gehorsamkeitsübungen! Schließe idealerweise eine Haftpflichtversicherung ab.

6.
Muß Dein Shiba wegen einer Verletzung und der darauffolgenden Operation narkotisiert werden, bitte Deine(n) Tierarzt/-ärztin darum, die dazu erforderliche Narkosemittelmenge in drei bis vier Dosen zu verabreichen, während er/ sie dabei die Herzfrequenz und den Blutdruck im Auge behalten sollte. Lehnt er/ sie das ab, bestehe weiterhin darauf oder suche Dir eine andere Tierarztpraxis, wenn es die Situation zuläßt!

7.
Der Shiba kann sich zwar an eine neue Bezugsperson gewöhnen, aber eine Veränderung klappt nicht immer! Sensible Shibas können ihr Verhalten verändern, vor allem, wenn in dem neuen Zuhause ein anderer, zur Dominanz tendierender Hund lebt. Sollten Schwierigkeiten in Deinem Leben entstehen, wie zum Beispiel Unfall oder Krankheit, ist das kein Grund, den vertraut gewordenen Shiba endgültig wegzugeben! Es gibt Pflegestellen oder vielleicht Freunde, die sich sicherlich um das Tier kümmern würden, wenn Du Dich rechtzeitig darum bemühst! Der Verstoß bzw. die Abgabe eines Hundes wegen 'veränderter Lebensumstände' (Scheidung, Umzug) ist moralisch nicht zu rechtfertigen ... und - in meinen Augen - verabscheuungswürdig!